vorliegend unbestritten seien. Der grosse Schritt vom geschlossenen in den offenen Massnahmenvollzug sei dem Beschwerdeführer gemäss der Sachverständigen [B._____] gut gelungen. In dieser (kurzen) Zeit habe bereits ein weiterer Schritt – nämlich der Wechsel in eine WG – realisiert werden können. Dem Beschwerdeführer sei daher in kurzer Zeit viel gelungen, was aufgrund seiner Erkrankung nicht selbstverständlich sei. Deswegen zu viele Erwartungen an ihn zu knüpfen, wäre jedoch falsch. Die berufliche Integration des Beschwerdeführers sei ein weiterer wichtiger Punkt. Dies sei ihm bisher aufgrund seiner Erkrankung nicht gelungen.