Der Beschwerdeführer führte anlässlich der vorinstanzlichen Verhandlung vom 14. Dezember 2023 aus, dass er in der C._____ bleibe, egal ob die Massnahme aufgehoben werde oder nicht. Er werde abstinent bleiben, die Alkoholkontrollen machen, Urinproben abgeben und die Auflagen erfüllen, auch wenn keine Massnahme bestehe. Dies sei sein Wunsch. Wichtig sei einfach, dass er an einem geschützten Ort sei, seine Tagesstruktur habe, eine Therapie mache und abstinent bleibe. Das gebe ihm Sicherheit (Dossier 6/6 act. 75).