Mit Verfügung vom 20. Dezember 2023 (recte: 2022) sei dem Beschwerdeführer ein zehntägiges Probewohnen in der C._____ gewährt worden. Am 7. März 2023 habe er in den offenen Massnahmenvollzug in die C._____ versetzt werden können. Gemäss dem Vollzugsbericht der C._____ vom 19. Juni 2023 zeige der Beschwerdeführer seit Eintritt in das Haupthaus ein höfliches und korrektes Verhalten, verhalte sich absprachefähig und sei kooperativ. Es sei bisher zu keinen kritischen Zwischenfällen und zu keinen Disziplinierungen gekommen. Sein Arbeitspensum betrage 50 %. In den ersten fünf Wochen nach dem Eintritt in die C._____ sei beim Beschwerdeführer eine vermehrte Unsicherheit wahrgenommen worden.