1.2. Mit Beschwerde angefochten sind ausschliesslich die Dispositiv-Ziffern 2.1 und 2.3 des Beschlusses des Bezirksgerichts Laufenburg vom 14. Dezember 2023. Darin wurden dem Beschwerdeführer Verfahrenskosten in Höhe von Fr. 2'516.00 auferlegt und wurde er verpflichtet, die Entschädigung seines amtlichen Verteidigers von Fr. 3'277.50 dem Kanton Aargau zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben.