" 1. Die mit Urteil AS.2018.5 bzw. Urteil ST.2017.45 des Bezirksgerichts Laufenburg vom 4. Dezember 2018 für den Verurteilten angeordnete stationäre therapeutische Massnahme gemäss Art. 59 Abs. 1 StGB wird in Anwendung von Art. 59 Abs. 4 StGB um ein weiteres Jahr bis zum 3. Dezember 2024 verlängert. 2. 2.1. Die Verfahrenskosten bestehen aus: