1.2. Am 11. September 2023 beantragte das Amt für Justizvollzug des Kantons Aargau bei der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg unter anderem, dass die angeordnete stationäre Massnahme nach Art. 59 StGB um drei Jahre zu verlängern sei. Dieser Antrag wurde von der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg am 2. Oktober 2023 vertretungshalber (§ 39 Abs. 2 Satz 1 EG StPO) beim Bezirksgericht Laufenburg gestellt. 2. Am 14. Dezember 2023 erliess des Bezirksgericht Laufenburg folgenden Beschluss: