1. 1.1. Mit zwei Urteilen jeweils vom 4. Dezember 2018 wurde der Beschwerdeführer vom Bezirksgericht Laufenburg wegen Brandstiftung i.S.v. Art. 221 Abs. 2 StGB (mit Gefahr für Leib und Leben von Menschen) sowie zahlreicher weiterer Delikte zu einer Gesamtstrafe von vier Jahren und zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wurde zu Gunsten einer stationären Massnahme in einer entsprechenden Einrichtung zur Behandlung psychischer Störungen und zur Suchtbehandlung aufgeschoben.