Sie erwähnt auch nicht, dass der Beschuldigte Aussagen zu einem laufenden "Prozess" bei der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm wegen Betrugs zum Nachteil der H._____ AG tätigte und diesbezüglich konkret zugab, bei der H._____ AG den Namen seines Bruders und jenen der Beschwerdeführerin für Handyabonnements genutzt zu haben. Ebenso erwähnt sie nicht, dass der Beschuldigte diesbezüglich angab, dass die Beschwerdeführerin nur "teilweise" davon gewusst habe.