4.3. Aktenkundig sind u.a. diverse Rechnungen, Kontoauszüge, Betreibungen, Schreiben von Inkassounternehmen und Verlustscheine zu Handen der Beschwerdeführerin, wobei die von der Beschwerdeführerin und dem Beschuldigten erwähnten Handyverträge und -abonnements den Grossteil der gegenüber der Beschwerdeführerin offenen Rechnungen ausmachen. Die von der Beschwerdeführerin zu den Akten gereichten Rechnungen der H._____ AG über gesamthaft Fr. 45'771.25 verdeutlichen das Ausmass der entsprechenden Abonnements bzw. Verträge.