nungen und Betreibungen habe er gezielt abgefangen, so dass sie erst Monate und teilweise Jahre später über gegen sie laufende betreibungsrechtliche Verfahren erfahren habe. Sie habe fast alle Betreibungen nie auf dem Postweg erhalten und habe nichts davon gewusst. Lediglich eine bis zwei Betreibungen würden an ihr liegen. Der Beschuldigte habe bei der Post seine eigene E-Mail-Adresse hinterlegt, um dadurch Briefe direkt bei der Poststelle abzuholen. Am letzten gemeinsamen Wohnort in U._____ habe sie sodann im Dezember 2022 viele Briefe und ungeöffnete Zahlungsbefehle der Firmen F._____, C._____ etc. entdeckt (vgl. EV Beschwerdeführerin, Fragen 15 – 16).