4. 4.1. Die Beschwerdeführerin erstattete am 8. Februar 2023 Anzeige gegen den Beschuldigten (damaliger Ehemann der Beschwerdeführerin). Sie warf ihm anlässlich ihrer Befragung vor der Kantonspolizei Aargau am 3. Mai 2023 im Wesentlichen vor, während des gemeinsamen Zusammenlebens ohne ihre Kenntnis zahlreiche Verträge und Abonnements in ihrem Namen abgeschlossen zu haben. Weiter habe er in ihrem Namen und ohne ihre Kenntnis verschiedene Sachgüter bestellt. Ausserdem habe er Geld vom gemeinsamen Konto für sich selbst abgezweigt, anstelle Rechnungen bspw. für die Krankenversicherung oder die Miete zu bezahlen. Aus dem genannten Verhalten resultierende Rechnungen und anschliessende Mah-