Anfechtungs- Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm gegenstand vom 29. Januar 2024 in der Strafsache gegen B._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. A._____ (fortan: Beschwerdeführerin) erstattete am 8. Februar 2023 am Schalter der Kantonspolizei Aargau in Zofingen Strafanzeige gegen ihren Ex-Mann B._____ (fortan: Beschuldigter) und stellte Strafantrag, da er im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2017 und dem 31. Dezember 2022 unbefugterweise diverse Sachgüter bestellt bzw. Mobiltelefonverträge auf ihren Namen abgeschlossen und in der Folge die Rechnungen nicht beglichen habe.