Feststellung sechs Monate Zeit gebraucht habe. Der Instanzenzug spreche nicht für den Umstand einer ungültigen Einsprache. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau hätte die Einsprache selbst als ungültig taxieren können. Dies habe sie nicht getan. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau habe auch keine Anklage erhoben. Hierüber hätte er informiert werden müssen. Dass sich nunmehr die Vorinstanz mit dem Fall beschäftige, erscheine völlig willkürlich.