3. 3.1. Gegen diese ihm am 24. Januar 2024 zugestellte Verfügung erhob der Beschwerdeführer am 29. Januar 2024 (Postaufgabe am 1. Februar 2024) bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde. Er beantragte die Aufhebung der vorinstanzlichen Verfügung und die "Wiederaufnahme" des Einspracheverfahrens unter Kostenund Entschädigungsfolgen. Weiter beantragte er, dass er gegebenenfalls direkt durch die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau von Schuld und Strafe freizusprechen sei.