_ sei (entsprechend dem Wunsch des Beschwerdeführers) als amtlicher Verteidiger zu bestellen (Beschwerdebeilage 13). Diesem Ersuchen kam die Oberstaatsanwaltschaft mit Verfügung vom 25. Januar 2024 nach (Beschwerdebeilage 2). Eine Anordnung der amtlichen Verteidigung rückwirkend auf den 3. Januar 2024 verweigerte die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg demgegenüber mit der angefochtenen Verfügung vom 30. Januar 2024 - 11 -