131 Abs. 1 StPO unverzüglich wieder eine Verteidigung des Beschwerdeführers sicherzustellen. Sie tat dies, indem sie Rechtsanwalt B._____ zunächst als Sofortmassnahme telefonisch als Anwalt der ersten Stunde einsetzte (Beschwerdebeilage 18, Frage 33; zum Anwalt der ersten Stunde vgl. § 9 Abs. 4 AnwT) und in der Folge gleichentags die amtliche Verteidigung rückwirkend auf den Zeitpunkt der Niederlegung des Mandats hin anordnete und bei der Oberstaatsanwaltschaft beantragte, Rechtsanwalt B._____ sei (entsprechend dem Wunsch des Beschwerdeführers) als amtlicher Verteidiger zu bestellen (Beschwerdebeilage 13).