1.2. Im vorliegenden Verfahren hat die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufen- burg mit Verfügung vom 23. Januar 2024 eine amtliche Verteidigung ab dem 23. Januar 2024, 09.25 Uhr, angeordnet (Beschwerdebeilage 13) und die Oberstaatsanwaltschaft mit Verfügung vom 25. Januar 2024 Rechtsanwalt B._____ ab dem 23. Januar 2024 als amtlicher Verteidiger eingesetzt (Beschwerdebeilage 2). Der Beschwerdeführer beantragt mit seinem Beschwerdeantrag Ziff. 2, die Verfügung der Oberstaatsanwaltschaft sei aufzuheben und es sei die amtliche Verteidigung rückwirkend ab dem 3. Januar 2024 zu gewähren.