3. Es sei dem Beschuldigten für das vorliegende Verfahren die amtliche Verteidigung zu gewähren. 4. Unter o/e-Kostenfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 3.2. Mit Beschwerdeantwort vom 20. Februar 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg: " 1. Die Beschwerde sei abzuweisen. 2. Unter Kostenfolgen zulasten des Beschuldigten." 3.3. Mit Beschwerdeantwort vom 22. Februar 2024 beantragte die Oberstaatsanwaltschaft: " 1. Die Beschwerde sei abzuweisen. 2. Unter Kostenfolgen.