worden war) sowie die Verfügung der Oberstaatsanwaltschaft vom 25. Januar 2024 (die ihm am 27. Januar 2024 zugestellt worden war) und beantragte: " 1. Es sei die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 30. Januar 2024 im Verfahren STA6 ST.2024.2 vollumfänglich aufzuheben und das Gesuch des Beschwerdeführers vom 3. Januar 2024 um Gewährung der amtlichen Verteidigung zwischen 3. Januar und 23. Januar 2024 gutzuheissen. 2. Es sei die Verfügung der Oberstaatsanwaltschaft vom 25. Januar 2024 aufzuheben und es sei die amtliche Verteidigung rückwirkend ab dem 3. Januar 2024 zu gewähren.