" 1. Das Gesuch des Beschuldigten vom 3. Januar 2024 um Gewährung der amtlichen Verteidigung (zwischen 3. Januar 2024 und 23. Januar 2024, 09.25 Uhr) wird abgewiesen. 2. Es werden keine Kosten erhoben." 3. 3.1. Mit Eingabe vom 6. Februar 2024 erhob der Beschwerdeführer bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft Rheinfelden- Laufenburg vom 30. Januar 2024 (die ihm am 31. Januar 2024 zugestellt -4-