1.6. Während der delegierten Einvernahme des Beschwerdeführers vom 23. Januar 2024, ca. 09.22 Uhr, legte Rechtsanwalt B._____ das Mandat nieder. Da ein Fall notwendiger Verteidigung vorlag und der Beschwerdeführer gegenüber der Kantonspolizei Aargau erklärte, von Rechtsanwalt B._____ weiterhin verteidigt werden zu wollen, wurde Rechtsanwalt B._____ dem Beschwerdeführer zunächst ab 09.25 Uhr als Anwalt der ersten Stunde beigeordnet. Mit Verfügung vom gleichen Tag ordnete die Staatsanwaltschaft Rheinfelden Laufenburg überdies die amtliche Verteidigung mit Wirkung ab dem 23. Januar 2024, 09.25 Uhr, an und ersuchte die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau um Einsetzung von Rechts-