1.4. Mit Schreiben vom 18. Januar 2024 machte Rechtsanwalt B._____ geltend, dass das Urteil des Bundesgerichts 1B_364/2019 vom 28. August 2019 den Fall betreffe, wenn eine Wahlverteidigung in eine amtliche Verteidigung umgewandelt werden soll. Hier sei jedoch von Anfang an ein Fall einer notwendigen Verteidigung vorgelegen. Am 19. Januar 2024 reichte Rechtsanwalt B._____ eine Beilage nach, aus welcher hervorgeht, dass er im Jugendstrafverfahren JA.2021.2390 als amtlicher Verteidiger des Beschwerdeführers eingesetzt worden war. -3-