1.3. Mit Schreiben vom 5. Januar 2024 teilte die Staatsanwaltschaft Rheinfel- den-Laufenburg Rechtsanwalt B._____ mit, dass ein Fall notwendiger Verteidigung vorliege und dass, sofern er als amtlicher Verteidiger eingesetzte werden wolle, er bis zum 12. Januar 2024 die Bedürftigkeit des Beschwerdeführers belegen solle (wobei sie auf das Urteil des Bundesgerichts 1B_364/2019 vom 28. August 2019 verwies). Auf Ersuchen von Rechtsanwalt B._____ vom 9. Januar 2024 wurde die Frist bis zum 19. Januar 2024 erstreckt.