1.2. Nachdem Rechtsanwalt B._____ am Morgen des 3. Januars 2024 bei der Kantonspolizei Aargau angerufen und erklärt hatte, dass er die Verteidigung des Beschwerdeführers übernehme und der Beschwerdeführer auf Nachfrage erklärt hatte, er wolle durch Rechtsanwalt B._____ verteidigt werden, wurde Rechtsanwalt B._____ der Termin der delegierten Einvernahme vom Nachmittag desselben Tages bekannt gegeben. Anlässlich des Einvernahmetermins legte Rechtsanwalt B._____ die vom Beschwerdeführer kurz vor der Einvernahme unterzeichnete Urkunde "Auftrag und Vollmacht" vor. Zudem erklärte Rechtsanwalt B.___