4.2. Gerichtspräsident Koch hält im Wesentlichen dagegen, es lägen keine Befangenheitsgründe vor. Die vom Gesuchsteller erwähnten Zivilverfahren vor dem Bezirksgericht Muri seien von Gerichtspräsidentin Simone Baumgartner geführt worden, wobei er die entsprechenden Entscheide in Vertretung während ihrer Ferienabwesenheit gefällt und unterzeichnet habe. Die entsprechenden Verfahren betreffend Kindesschutz und Regelung des persönlichen Verkehrs mit dem Sohn des Gesuchstellers hätten keinen Konnex zum vorliegenden Strafverfahren.