Allein der kurze Zeitraum zwischen seinem Mitwirken an den erwähnten Entscheiden und dem im Strafbefehl festgehaltenen Tatzeitpunkt lege das Vorliegen eines Ausstandsgrundes nahe. Im Übrigen sei Gerichtspräsident Koch "Drahtzieher und Auftraggeber mit des Postskandals mit Herrn Z. Obrist" gewesen und habe sich einer "Straftat gegen das Postgesetz" schuldig gemacht, indem er in Auftrag gegeben habe, dass "Herr Z. Obrist" seine -6- Unterschrift "ersetzen" und an ihn adressierte, eingeschriebene Briefe bei der Post Muri abholen könne (vgl. Ausstandsgesuch vom 30. Januar 2024, S. 2).