In einem dieser Entscheide stelle er sich als Vertreter der Gerichtspräsidentin Simone Baumgartner dar, wobei er im anderen Entscheid deutlich als Beteiligter auftrete. Gerichtspräsident Koch habe im Rahmen dieser Verfahren bereits geurteilt und ihm jegliches Recht auf seinen Sohn verweigert. Allein der kurze Zeitraum zwischen seinem Mitwirken an den erwähnten Entscheiden und dem im Strafbefehl festgehaltenen Tatzeitpunkt lege das Vorliegen eines Ausstandsgrundes nahe.