Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau gegeben sein sollte. Im Grunde scheint der Gesuchsteller mit früheren Entscheiden des Obergerichts nicht einverstanden zu sein, was jedoch keinen Ausstandsgrund darstellt. Ausserdem gehen seine nur schwer verständlichen Ausführungen, wonach Oberrichterin Massari in der 4. Zivilkammer "faktenbasierende Beweis verschwinden" lasse und Oberrichter Brunner ein Ausstandsgesuch gegen die Gerichtspräsidentin des Bezirksgerichts Muri, Simone Baumgartner, behandelt und sich im gleichen Fall als zuständiger Richter "präsentiert" habe, an der Sache vorbei.