3. 3.1. Zunächst ist auf das Ausstandsgesuch gegen das Obergericht des Kantons Aargau als Gesamtbehörde einzugehen. Der Gesuchsteller führt aus, das Obergericht habe sich "als Verbündeter Beteiligter Im System Muri beweisen". Er lehne das Obergericht "auch für diesen Fall" wegen "Verdacht der Parteinahme und Befangenheit der Aufgezählten Kammern und zugehörigen" ab (vgl. Ausstandsgesuch vom 5. März 2024, S. 3). Hierzu ist mit Verweis auf die vorstehenden Ausführungen (vgl. E. 2.2) festzuhalten, dass pauschale Ausstandsgesuche gegen eine Behörde als Ganzes grundsätzlich unzulässig sind und sich das Ausstandsgesuch damit bereits aus diesem Grund als untauglich erweist.