3.3. Mit Eingabe vom 5. März 2024 liess sich der Gesuchsteller erneut vernehmen. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: 1. 1.1. Der Gesuchsteller beantragt mit seiner Eingabe vom 30. Januar 2024 den Ausstand des Gerichtspräsidenten Koch sowie des "gesamten Gerichts Muri". Mit seiner Eingabe vom 5. März 2024 beantragt er zudem den Ausstand des Obergerichts des Kantons Aargau. Die Ausstandsgesuche sind nachfolgend je separat zu prüfen (vgl. E. 3 und E. 4 hiernach).