2. Gegen den Strafbefehl vom 14. Dezember 2023 erhob der Gesuchsteller am 2. Januar 2024 Einsprache bei der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgar- ten. Der Strafbefehl wurde von der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten in der Folge mit Verfügung vom 8. Januar 2024 an das Bezirksgericht Muri zur Durchführung des Hauptverfahrens überwiesen. 3. 3.1. Mit Eingabe vom 30. Januar 2024 stellte der Gesuchsteller beim Bezirksgericht Muri ein Ausstandsgesuch mit folgenden Anträgen: " 1. Ablehnungs-, und Ausstandsgesuch wegen Befangenheit gegen Markus Koch und infolge den gesamten Gericht Muri wegen Beteiligung an vorherigen Entscheidungen im Fall C._____.