diesem auf seine Frage, ob es nicht das erste Mal sei, dass die Beschwerdeführerin kranke Katzen verkaufe oder ob es um die anderen Tiere gehe, antwortete, dass sie ihm leider keine weitere Auskunft zum Fall geben könne, seine Meldung sie aber sehr in den geplanten Massnahmen unterstützen würde. Die Frage von D._____ war eine Reaktion auf die Information, dass gegen die Beschwerdeführerin bereits ein Tierschutzverfahren laufe (vgl. E-Mail der Beschuldigten an D._____ vom 19. September 2023, act. 20).