2.5. Mit Stellungnahme vom 5. März 2025 führte die Beschwerdeführerin aus, dass durch die erfolgten Mitteilungen preisgegeben worden sei, dass bereits entweder andere Meldungen eingegangen seien, welche ein Verfahren eröffnet hätten, oder der Veterinärdienst habe von Amtes wegen infolge eigener Feststellungen ein Verfahren eröffnet. Die Preisgabe des Faktes, -6-