3. 3.1. Gegen diese ihr am 12. Dezember 2024 zugestellte Verfügung erhob A._____ am 23. Dezember 2024 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde mit folgenden Anträgen: " 1. Die Nichtanhandnahmeverfügung der Beschwerdegegnerin vom 4. Dezember 2024 (STA1 ST.2023.9019) sei in Gutheissung der Beschwerde vollumfänglich aufzuheben. 2. Die Beschwerdegegnerin sei anzuweisen, gegen die Beschuldigte eine Strafuntersuchung wegen mehrfacher Verletzung des Amtsgeheimnisses (Art. 320 StGB) an die Hand zu nehmen und durchzuführen.