Anfechtungs- Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau gegenstand vom 4. Dezember 2024 in der Strafsache gegen B._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. A._____ reichte am 2. November 2023 bei der Staatsanwaltschaft Lenz- burg-Aarau Strafanzeige gegen B._____ (fortan: Beschuldigte) wegen mehrfacher Amtsgeheimnisverletzung ein, und konstituierte sich gleichzeitig als Strafklägerin.