2024). Hinzu kommt die ideologische Tatmotivation aufgrund der mutmasslichen Vernetzung des Beschwerdeführers in der Fussballszene (KLAUS/ZUBERBÜHLER ELSÄSSER, Beschwerde gegen die DNA-Profilerstel- lung, in: Schweizerische Zeitschrift für Strafrecht [ZStrR] 1/2025, S. 106 mit Hinweis), hat er doch beispielsweise gemäss Aussage eines Mitbeschuldigten am Tag der ihm vorgeworfenen Delikte am Fanmarsch des Fussballclubs G._____ in Zürich teilgenommen (Eröffnung Festnahme E._____ vom 12. Dezember 2024, Fragen 18-24). Entgegen dem Beschwerdeführer (vgl. Beschwerde Rz. 9) liegen somit genügend konkrete Anhaltspunkte für eine Beteiligung des Beschwerdeführers an weiteren ähnlich gelagerten