___ sowie zwei Sturmhauben (vgl. Sicherstellungsprotokolle vom 11. Dezember 2024) gefunden wurden, was Indizien für weitere Taten sind (vgl. Urteile des Bundesgerichts 1B_13/2019 vom 12. März 2019 E. 3.2; 1B_409/2021 vom 3. Januar 2022 E. 5.2.1). Weiter wurde in der Garage am Wohnort des Beschwerdeführers neben dem mutmasslich dem Geschädigten 2 zuordenbaren Deliktsgut (eine Jacke F._____ und ein T-Shirt F._____) eine weitere F._____-Jacke unbekannter Herkunft gefunden (Sicherstellungsprotokoll vom 13. Dezember -7-