2. 2.1. 2.1.1. Die Staatsanwaltschaft Baden begründet die Anordnung zur erkennungsdienstlichen Erfassung und die Erstellung eines DNA-Profils damit, der Beschwerdeführer stehe im dringenden Verdacht, zusammen mit zwei Mitbeschuldigten in der Nacht vom 3. auf den 4. Dezember 2024 B._____ (fortan: Geschädigter 1) und C._____ (fortan: Geschädigter 2) geschlagen und ihnen persönliche Gegenstände entwendet zu haben. Zur Überprüfung des Tatverdachts und der Tatzusammenhänge seien die Signalemente des Beschwerdeführers zu erfassen und es seien seine Spuren mit den Tatspuren zu vergleichen. Hierfür müsse der Beschwerdeführer erkennungsdienstlich erfasst und ein DNA-Profil erstellt werden.