" 1. Die Kantonspolizei wird angewiesen, die beschuldigte Person erkennungsdienstlich zu erfassen und einen Wangenschleimhautabstrich (WSA) vorzunehmen. 2. Es ist vom entnommenen WSA ein DNA-Profil zu erstellen. Die Kantonspolizei Aargau wird angewiesen, die Erstellung des Profils in Auftrag zu geben." 3. 3.1. Gegen die ihm am 15. Dezember 2024 per E-Mail und am 23. Dezember 2024 per Post zugestellte Verfügung erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 20. Dezember 2024 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde und beantragte: