Neue Deliktsvorwürfe, die am bislang fehlenden Fluchtwillen etwas hätten ändern können, seien nicht dazu gekommen. Aus dem Umstand, dass sich der Beschwerdeführer nicht permanent in der Asylunterkunft aufhalte, könne nicht auf die Gefahr des Untertauchens geschlossen werden, da dies auf alle Asylbewerber zutreffe. Das lange Zuwarten bis zur Ausschreibung zeige dagegen, dass auch die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg nicht ernsthaft mit einer Flucht gerechnet habe. Der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg scheine es darum zu gehen, mögliche weitere Straftaten (und damit eine -5-