2.1.1. Eventualiter sei eine Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung festzustellen und der Staatsanwaltschaft sei die Weisung zu erteilen, umgehend über die Einsetzung als notwendiger oder amtlicher Verteidiger von Hr. A._____ zu entscheiden. 2.2. Es seien die amtlichen und die ausseramtlichen Kosten des vorliegenden Beschwerdeverfahrens auf die Staatskasse zu nehmen. 2.3. Eine Kostennote wird auf erstes Verlangen eingereicht. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen."