Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. A._____ wurde am 8. Dezember 2024 anlässlich einer Verkehrskontrolle von der Kantonspolizei Aargau angehalten. Ein um 15:00 Uhr durchgeführter Betäubungsmittelschnelltest fiel positiv auf THC/Cannabis aus. 2. 2.1. Die Kantonspolizei Aargau ordnete gleichentags um 15:15 Uhr die Abnahme einer Blut- und Urinprobe an. Die Blutentnahme wurde gleichentags um 15:58 Uhr im Kantonsspital Baden durchgeführt. Eine Urinasservierung konnte nicht durchgeführt werden. 2.2. Der Empfang der Anordnung durch die Polizei wurde gleichentags um 16:13 Uhr von A._____ schriftlich bestätigt.