lungseinsicht bestehe (Antrag des Amts für Justizvollzug des Departements Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau vom 15. November 2023 [Beilage 9 zum Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft vom 27. August 2024 {…}] Ziff. IV.3). Die ihm verordneten Medikamente setzte der Beschwerdeführer in Eigenregie ab (Eröffnung Festnahme vom 27. August 2024 [Beilage 4 zum Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft vom 27. August 2024 {…}] Frage 21 f.). Bei tatsächlicher Krankheitseinsicht hätte er sich bei der von ihm sinngemäss geltend gemachten Unverträglichkeit (Nebenwirkungen) um andere Medikamente oder zumindest die Aufnahme einer erneuten Therapie bemüht.