Mit Blick darauf, dass er bereits mit Urteil des Bezirksgerichts Kulm […] vom 4. Juli 2019 (Beilage 7 zum Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft vom 27. August 2024 […]) wegen schweren Vergehen gegen gleiche oder gleichartige Rechtsgüter verurteilt wurde, ist davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer auch in Zukunft nicht davor zurückschreckt, seiner Ehefrau zu drohen, diese zu nötigen oder ihr gegenüber Gewalt anzuwenden. Die mit Urteil des Bezirksgerichts Kulm […] vom 4. Juli 2019 (Beilage 7 zum Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft vom 27. August 2024 […]) angeordnete ambulante Therapie (Dispositiv-