3.2.3. Als erste Voraussetzung muss somit für einfache Wiederholungsgefahr das Vortatenerfordernis erfüllt sein. Der Beschwerdeführer wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Kulm […] vom 4. Juli 2019 insbesondere wegen mehrfacher Drohung, mehrfacher Drohung gegenüber dem Ehegatten, einfacher Körperverletzung gegenüber dem Ehegatten und mehrfacher (teilweise versuchter) Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt (Urteil des Bezirksgerichts Kulm […] vom 4. Juli 2019 [Beilage 7 zum Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft vom 27. August 2024 […]).