Anfechtungs- Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom gegenstand 3. Dezember 2024 betreffend Verlängerung der Untersuchungshaft in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm führt gegen A._____ (fortan: Beschwerdeführer) eine Strafuntersuchung wegen Nötigung, versuchter Körperverletzung und wiederholter Tätlichkeiten. 2. 2.1. Der Beschwerdeführer wurde am 26. August 2024 festgenommen und mit Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 29. August 2024 bis am 26. November 2024 in Untersuchungshaft versetzt.