Dazu kommt, dass sich der Beschwerdeführer bereits in Vergangenheit in ambulanter Behandlung befand, nun aber der dringende Verdacht besteht, dass er während dieser laufenden Behandlung verschiedene schwere Delikte begangen haben soll, darunter Brandstiftung, eine versuchte Zugentgleisung und ein geplanter Anschlag auf eine Starkstromleitung. Selbst eine engmaschige Betreuung durch seinen Therapeuten scheint das Rückfallrisiko nicht massgeblich senken zu können. Der Beschwerdeführer konnte sich trotz Behandlung nicht stabil positiv entwickeln.