Person gestützt auf das Fokalgutachten von PD Dr. med. F._____ vom 13. September 2024 sowie den Therapieverlaufsbericht nicht geeignet, dem vorhandenen Rückfallrisiko zu begegnen, auch wenn sich eine solche Begleitung längerfristig positiv auf die Legalprognose auswirkt. Das nun vorliegende (Voll-)Gutachten äussert sich primär zu möglichen Massnahmen, die allenfalls anstatt einer Strafe oder begleitend dazu anzuordnen sind. An der Beurteilung betreffend Ersatzmassnahmen, wie sie bereits gestützt auf das Fokalgutachten vorgenommen und durch das Bundesgericht bestätigt wurde, hat sich indessen nichts geändert. - 13 -