Weiter wird der Beschwerdeführer dringend verdächtigt, am 30. September 2023 zusammen mit zwei weiteren Beschuldigten einen Hemmschuh entwendet und diesen anschliessend auf Zuggeleisen deponiert zu haben. Eine solche Tathandlung führt nicht nur zu einer Störung des Schienenverkehrs und einem hohen Sachschaden, sondern potentiell zur Gefährdung einer grossen Zahl von Zugpassagieren an Leib und Leben.