Dezember 2023, vom 22. Dezember 2023 bis 8. Januar 2024, vom 1. März 2024 bis 7. April 2024), verursachen naturgemäss neben einem Sachschaden eine Verletzung von Rechtsgütern in einem nicht zum Voraus bestimmbaren und abgegrenzten Umfang, wobei auch hier Leib und Leben gefährdet sein kann. Weiter wird der Beschwerdeführer dringend verdächtigt, am 30. September 2023 zusammen mit zwei weiteren Beschuldigten einen Hemmschuh entwendet und diesen anschliessend auf Zuggeleisen deponiert zu haben.